Das sichere und störungsfreie Arbeiten mit Kranen verlangt Spezialisten, die über entsprechende fachliche und gesetzliche Kenntnisse verfügen.
Über Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern informiert der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz BGG 921: (Auszug)
Ein in bestimmungsgemäßer Einsatz von Kranen setzt voraus, dass der Kranführer zuverlässig und sicher die Transportaufgaben durchführt.
Während des Kraneinsatzes werden i.d.R. unterschiedliche Lasten gehoben, bewegt und dabei auch über Personen und Sachwerte hinweggeführt.
Verantwortlich für die Auswahl und Unterweisung ist der Unternehmer, der den Kranführer mit dem Führen des Kranes beauftragt.
Da bei nicht bestimmungsgemäßer Anwendung Gefährdungen von Personen und hohe Sachschäden entstehen können, ist eine gründliche und umfassende Unterweisung von Personen, die mit dem selbstständigen Führen von Kranen beauftragt werden sollen, erforderlich.
Turmdrehkranführer gelten als unterwiesen, wenn Sie an einem Kranführerlehrgang nach den „Grundsätzen für Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ mit Erfolg teilgenommen haben.
Unsere Kranausbildung mit Abschluss Kranschein orientiert sich am Inhalt des BGG 921 / BGV D6 und berücksichtigt vor allem die Vorkenntnisse und die persönliche Aufnahmefähigkeit der Kranschulungs-Teilnehmer.
Da die Anzahl der Lehrgangsteilnehmer pro Kranführerausbildungs-Kurs bewusst niedrig gehalten wird, kann vor allem in der praktischen Ausbildung sehr intensiv geschult werden (ca. 5 Personen).
Der Kranführerkurs besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Es werden u.a. folgende Inhalte bei der Hallankranschulung / Turmdrehkranausbildung / Autokranausbildung / LKW-Ladekranausbildung
in unseren Kursen geschult:
- Krantechnik, Kranbauarten
- Physikalische Grundbegriffe wie Hebelgesetz, Standsicherheit, Massenträgheit, Schwerpunkt
- Maschinenelemente
- Sicherheitseinrichtungen und Bremsen
- Tragfähigkeit und Abstützung
- Kranfahrweise des Kranführers
- Prüfungen der Krane vor Arbeitsaufnahme
- sicheres Anschlagen von Lasten
Die praktische Kranführerausbildung umfasst hauptsächlich:
- feinfühliges Anheben und Absetzen von Lasten
- stabile Schwerpunktlage der Last
- Abfangen der pendelnden Last
- Dialogfahren mit mehreren Antrieben
- sicheres Anschlagen von Lasten
- Ablegereife von Anschlagmitteln
- Hublastbegrenzer und Lastmomentbegrenzer
Zugangsvoraussetzungen für Schulungsteilnehmer:
- körperliche, geistige Eignung, G 25 Gesundheitsuntersuchung
- ausreichende Deutschkenntnisse
- vollendetes 18. Lebensjahr
- 1 Passbild
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